#181 mit Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung und Lohnentwicklung in der Pflege

Shownotes

Zum 1. Juli steigen die Pflegemindestlöhne erneut. Steuerberaterin Janine Peine erläutert, welche Vergütungssätze künftig gelten, was sich bei der Tariftreuepflicht ändert und worauf bei Dokumentation und Personaleinsatz zu achten ist.

Außerdem erklärt Rechtsanwältin Katrin-C. Beyer, LL.M, unter welchen Voraussetzungen kirchliche Arbeitgeber eine Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung verlangen dürfen.

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