# 152 mit "Herpes am … Geses?" - wenn Rechtschreibung vor Gericht keine Rolle spielt & was der BFH zur Pflegezusatzversicherung sagt

Shownotes

In dieser Folge wird es ein wenig kurios und gleichzeitig hochrelevant:

Janine Peine berichtet über ein brandaktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Abziehbarkeit von Pflegezusatzversicherungen.

Bei Katrin-C. Beyer wird es dann kurios, denn sie berichtet von einer Berliner Entscheidung, die unter den Schlagzeilen „Herpes am Geses“ und „Simpotome“ viral ging. Ob ein Attest trotz haarsträubender Rechtschreibfehler überhaupt tauglich ist, um eine Verhandlungsunfähigkeit zu belegen, durfte das Gericht entscheiden.


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